| Die
Gemeinden St. Joseph Mastbruch und
St. Heinrich und
Kunigunde Schloß
Neuhaus bilden seit dem 1. Dezember 2002 den Pastoralverbund Schloß Neuhaus.
Damit haben sich Mutter - und Tochtergemeinde zu einer neuen Einheit
zusammengefunden.
Warum Pastoralverbünde ?
Die bisher gültige
Pfarreienstruktur im Erzbistum Paderborn ist im Wesentlichen seit
dem 17. Jahrhundert nicht mehr verändert worden. Der
gesellschaftliche Wandel und die demographischen Veränderungen
machen Reformen dieser Struktur erforderlich. Das Erzbistum Paderborn
ist in der Zeit von 1995 bis 1999 um 77.403 Katholiken kleiner geworden.
Heute gibt es 775 Kirchengemeinden im Bistum, 213 davon mit weniger als
1.000 Mitgliedern und 201 Gemeinden von unter 2.000 Mitgliedern. Der
Rückgang der Zahl der Christen in der Gesellschaft führt auch dazu,
daß sich weniger Menschen für einen Priester -, einen Ordensberuf oder
einen anderen Dienst in der Seelsorge entscheiden.
In den vergangenen Jahren
haben sich die Lebensräume der Menschen zunehmend
differenziert und pluralisiert. Berufstätigkeit,
Freizeitaktivitäten, Einkäufe, Schulbesuch usw. finden in der Regel
nicht im Einzugsbereich einer Pfarrgemeinde statt. Die gestiegene
Vielfalt der Lebensentwürfe und Kulturen - auch in der Kirche
- ist immer weniger im Rahmen einer Gemeinde lebbar und verlangt nach
vielfältigen pastoralen Orten.
Was wollen Pastoralverbünde ?
Eine stärkere
Orientierung an den sich wandelnden Lebensverhältnissen der Menschen
erfordert, das bewährte Pfarrprinzip (Territorialprinzip) zu ergänzen. So soll der Pastoralverbund ein
Raum für Kooperation und gemeinsames Handeln rechtlich
selbstständiger benachbarter Gemeinden sein. Er soll das
kirchliche Leben in den Gemeinden fördern und Formen einer fruchtbaren
Zusammenarbeit der Gemeinden für eine missionarische Tätigkeit in der
Welt von heute suchen und verwirklichen. Ziel ist die Bündelung und
Stärkung der pastoralen Dienste und der Verwaltungsaufgaben, um die
Gemeinden bei der eigenen Profilierung und Schwerpunktsetzung
zu
unterstützen.
Wer bildet einen
Pastoralverbund ?
Die territorialen
Zuschnitte der neuen Kooperationsräume sind gemeinsam von Gemeinden,
Dekanaten und Erzbischöflichem Generalvikariat erarbeitet worden. In der
Regel bilden - je nach den örtlichen Gegebenheiten - zwischen zwei
und fünf benachbarte Gemeinden im Raum eines Ortes oder eines Kreises einen
Pastoralverbund.
Wie strukturiert sich ein
Pastoralverbund ?
Die Gemeinden in
einem Pastoralverbund bleiben rechtlich selbstständig,
daher bleiben die Pfarrgemeinderäte und die Kirchenvorstände
in ihrer bisherigen Zusammensetzung bestehen. Auch die Pfarrbüros
als örtliche Anlaufstellen bleiben erhalten. Der Einsatz des
pastoralen Personals erfolgt künftig auf der Ebene des
Pastoralverbundes. Den Pastoralverbund leitet ein vom Erzbischof
beauftragter Priester, der mit weiteren Priestern, Diakonen und
Gemeindereferentinnen und - referenten im Pastoralteam
zusammenarbeitet.
Wie ist der Stand der Dinge in
Mastbruch und Schloß Neuhaus ?
"Schloß
Neuhaus" ist die amtliche Bezeichnung beider Gemeinden und spiegelt
die territoriale Zusammengehörigkeit und die gemeinsame Geschichte
wieder. Im neuen Pastoralverbund leben 10.000 Katholiken.
Konkret wird sich durch
die Bildung des Pastoralverbundes am Leben der beiden Gemeinden nicht
viel
ändern. Eigene Aktivitäten und Projekte werden weiterhin
durchgeführt werden, aber die Kräfte können gebündelt und
die gute Zusammenarbeit in vielen Bereichen fortgesetzt und
intensiviert werden. Ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit wird die
Firm - und Erstkommunionsvorbereitung bleiben. Weiterhin zu nennen
sind die Caritasarbeit und die bereits gemeinsam durchgeführte
und weiterhin gemeinsam geplante katechetische Arbeit (z.B.
Bibeltage für Kinder, Ökumenischer Projekttag der Realschule). Diese
Maßnahmen werden, wie bereits jetzt praktiziert, gemeinsam im
Pastoralteam besprochen und auch von der Logistik her
gemeindeübergreifend geplant. Das gilt auch für die Seelsorge
an den Schulen und im Altenheim sowie die bereits erfolgenden
terminlichen Absprachen bezüglich der Durchführung von Kleinkinder -
und Familiengottesdiensten.
Pastoralverbund bedeutet
nicht, daß die größere die kleinere Gemeinde "schluckt", sondern daß
beide Gemeinden fruchtbar zum Wohl der Menschen und zum Lobe
Gottes zusammenarbeiten.
Christoph v. Rüden
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